Vertrag

zur Steuerberatung

zwischen StB Dirk Bracht, Hohenzollernring 103, 50672 Köln,                    (im Folgenden: Steuerberater)

und Mandant                          (im Folgenden: Auftraggeber)

§ 1   Tätigkeiten

Der Auftraggeber beauftragt den Steuerberater mit der Durchführung folgender Arbeiten. Inhalt und Umfang ergeben sich aus der Angebotserteilung die hiermit Bestandteil dieses Vertrages wird.

§ 2   Vertragsdauer

Das Vertragsverhältnis beginnt sofort.

Es ist unbefristet, ansonsten bis zur Erledigung der Tätigkeiten nach § 1.

Es besteht keine Kündigungsfrist, ansonsten kann unter Einhaltung folgender Frist zum Monatsende gekündigt werden.

Ein davon abweichender Beginn oder ein davon abweichendes Ende dieses Vertrages ist schriftlich zu vereinbaren.

§ 3   Mitwirkungspflicht

Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Steuerberater sämtliche für die Erfüllung des Vertrages relevanten Informationen und Unterlagen auch unaufgefordert vollständig zur Verfügung zu stellen (s. „Anlage: Mitwirkungspflicht des Auftraggebers“).

Dokumente können vom Steuerberater auch über eine Kollaborationsplattform zur Verfügung gestellt werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese regelmäßig zu prüfen, um bei Zustimmung- oder Kenntnisnahmeerfordernis des Auftraggebers, erforderlichenfalls Rechtsbehelfsfristen einzuhalten.

Erfolgt die Bearbeitung nicht durch alle zur Vertretung des Auftraggebers berechtigten Personen, bestätigt die bearbeitende Person, die bereitgestellten Dokumente allen zur Vertretung berechtigten Personen zur Verfügung gestellt und deren Einverständnis eingeholt zu haben sowie als Vertreter gegenüber dem Steuerberater ermächtigt zu sein.

§ 4    Vergütung

  • Die Vergütung (Gebühren und Auslagenersatz) des Steuerberaters für seine Tätigkeit bemisst sich nach der Vergütungsverordnung für Steuerberater und Steuerbevollmächtigte (§ 64 StBerG). Tätigkeiten außerhalb des StBerG werden aufgrund einer gesonderten Honorarvereinbarung vergütet.
    Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass statt der gesetzlichen Gebühren in Textform eine höhere oder niedrigere Gebühr vereinbart werden kann (Hinweis nach § 4 Abs. 4 StBVV).
  • Die Vereinbarung eines Pauschalhonorars ist nach § 14 StBVV zulässig, ebenso kann durch Vergütungsvereinbarung nach § 4 StBVV ein Zeithonorar vereinbart werden.
  • Die Einrichtung des Mandats, die Aufnahme der Stammdaten, die Übernahme von einer anderen Person, die Übertragung von Daten oder ähnlicher Aufwand wird nach dem entstandenen zeitlichen Aufwand mit 30 bis 75 € je angefangene halbe Stunde abgerechnet (§§ 4 i.V.m. 13 StBVV). Es können zusätzlich die Kosten des digitalen Austauschs und der Datenspeicherung (z.B. Kollaborationsplattform, DATEV Unternehmen online) sowie Kosten Dritter zur Erledigung des Auftrags einzeln (§§ 675, 670 BGB) oder pauschal gegenüber dem Auftraggeber abgerechnet werden (§§ 4 i.V.m. 14 StBVV).
  • Auf die Vergütung wird die gültige gesetzliche Umsatzsteuer berechnet (§ 15 StBVV).
  • Der Auftraggeber stimmt auf Wunsch des Steuerberaters zu, die Vergütung im Wege eines SEPA-Lastschriftverfahrens einziehen zu lassen. Das SEPA-Lastschriftmandat wird gesondert erteilt. Der Auftraggeber trägt bei nicht erfolgreichem Lastschrifteinzug die entstehenden Gebühren. Die wiederholte Nichteinlösung kann zur sofortigen Beendigung des Mandats führen.
    Auch ungeachtet eines erteilten SEPA-Lastschriftmandats kann der Steuerberater auf dessen Verwendung verzichten und stattdessen die Überweisung der Vergütung auf sein Konto verlangen.
  • Bei einer außerordentlichen Kündigung oder im Falle der Insolvenz ist die monatliche Vorauszahlung während der Vertragsdauer die pauschalierte Mindestvergütung für die laufende Buchführung bzw. die pauschalierte Vertragsstrafe.
  • Der Auftraggeber erklärt sein Einverständnis, dass ihm der Steuerberater Rechnungen auf elektronischem Weg (z.B. per E-Mail) senden darf, und verzichtet auf das Schriftform- und Unterschriftserfordernis des § 9 Abs. 1 StBVV. Der Steuerberater stellt sicher, dass er jede Rechnung vor Versand geprüft und freigegeben hat, und archiviert die Rechnungen. Auf Wunsch erhält der Auftraggeber eine unterzeichnete Rechnung in Papierform.

§ 5   Fälligkeit

  • Die Vergütung ist sofort nach Rechnungsstellung fällig. Einen Monat nach Zugang der Rechnung tritt ohne vollständigen Zahlungsausgleich und auch ohne Mahnung aufgrund gesetzlicher Regelungen automatisch Verzug ein.
  • Solange die vom Steuerberater geltend gemachten Ansprüche aus diesem Steuerberatungsvertrag nicht vollständig durch den Auftraggeber beglichen sind, wird dem Steuerberater vonseiten des Auftraggebers einZurückbehaltungsrecht eingeräumt. Dieses Zurückbehaltungsrecht erstreckt sich auf die vom Steuerberaterangefertigten Unterlagen und auf alle vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen insbesondere die Buchungsbelege.
  • Der Steuerberater ist berechtigt, eine gegen den Auftraggeber bestehende Gebührenforderung an einen Drittenabzutreten oder zur Einziehung zu übertragen, unabhängig davon, ob dieser als Steuerberater oder als Steuerbevollmächtigter zugelassen ist. Für die in diesem Zusammenhang zu übertragenden Unterlagen und Informationen entbindet der Auftraggeber den Steuerberater von der Verschwiegenheitsverpflichtung).

§ 6   Auskunftserteilung

Der Steuerberater wird im Bedarfsfall beauftragt und berechtigt der Bank bzw. Banken des Auftraggebers Auskünfte zu erteilen und Auswertungen zur Verfügung zu stellen.

§ 7   Vollmacht

Für die Vertretung vor Behörden und sonstigen Stellen ist eine Vollmacht zu erteilen. Die Vollmachtserteilung erfolgt in einer separaten Urkunde.

§ 8   Allgemeine Geschäftsbedingungen

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften, die vom Auftraggeber zur Kenntnis genommen und genehmigt wurden und Bestandteil dieses Vertrages sind.

§ 9   Sonstige Vereinbarungen

  • Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Auf dieses Schriftformerfordernis kann nur durch schriftliche Erklärung von Steuerberater und Auftraggeber verzichtet werden.
  • Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung bzw. der Ort der weiteren Beratungsstelle des Steuerberaters, wenn der Auftraggeber Kaufmann ist.
  • Gerichtsstand ist Ort der beruflichen Niederlassung des Steuerberaters.
  • Falls einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel möglichst nahekommt. Ist eine Umdeutung nicht möglich, sind Steuerberater und Auftraggeber verpflichtet, eine Vereinbarung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung möglichst nahekommt.