Mitwirkungspflicht

des Auftraggebers

Allgemein

  • Personalausweis/Reisepass (Steuerpflichtiger + ggf. Ehegatte bzw. aller Gesellschafter)
  • Steuernummer
  • Steuer-Identifikationsnummer
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  • Gewerbeanmeldung
  • Registerauszüge
  • Verträge
  • Steuerbescheide der letzten drei Jahre

Lohnbuchhaltung

  • Bereitstellung der Unternehmens- und Personaldaten über Fragebögen oder digitale Erfassung
  • Digitale Bereitstellung sämtlicher Unterlagen: insb. Arbeitsverträge, Zusatzvereinbarungen, Tarifverträge, Lohnsteuerkarten, Berufsgenossenschaft, Sozialversicherungsausweise, Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen, Verträge vermögenswirksame Leistungen und betriebliche Altersvorsorge, sonstige Vertragsunterlagen, Firmenwagen/Jobrad, Jobtickets, Gehaltspfändungen usw.
  • Mitteilung von Abrechnungsgrundlagen bis zum 19. des abzurechnenden Monats (Ausnahme Sofortmeldung: erforderlich bei Schwarzarbeit gefährdeten Branchen (z.B. Bau, Gaststätte/Beherbergung, Personenbeförderung, Gebäudereinigung) spätestens am ersten Arbeitstag)
  • Überwachung von Mindestlohn und Tarifverträgen
  • Stundennachweise monatlich
  • Fehlzeiten: digitale Bereitstellung von Nachweisen zu Krankheit, Mutterschaft, Elternzeit usw.
  • Nutzung von DATEV Unternehmen online oder Kollaborationsplattform zum Auswertungsempfang
  • Nutzung von DATEV Arbeitnehmer online durch die Arbeitnehmer

Finanzbuchhaltung

  • Nutzung von DATEV Unternehmen online zur Bereitstellung der Belege 
  • Digitale Bereitstellung der vollständigen und lesbaren Belege bis spätestens zum 10. des Folgemonats in das richtige Fach sowie kurzfristige Bereitstellung fehlender Belege
  • Jeder Beleg ist nur ein PDF, ggf. mehrseitig (300 dpi, schwarz/weiß)
  • Sortierung und erforderlichenfalls aussagekräftige Beschriftung aller Belege
  • Bereitstellung der Umsätze der Geschäftskonten sowie PayPal usw. an das DATEV-RZ
  • Nutzung von DATEV Unternehmen online oder Kollaborationsplattform zum Auswertungsempfang und regelmäßige Kontrolle der Auswertungen und Buchführungskonten
  • Zustimmung zur Umsatzsteuer-Dauerfristverlängerung mitsamt Sondervorauszahlung
  • Kenntnis und Einhaltung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung
  • Alle dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Auswertungen spiegeln den jeweiligen Stand der Buchführung wider und dienen zunächst der internen Information. Jahresabschlussbuchungen, Korrekturen und unterjährige ungeklärte Positionen können großen Einfluss auf das vermittelte Bild und das Jahresergebnis haben. Vor Weitergabe der Buchhaltung oder Auswertungen an Dritte ist mit dem Steuerberater Rücksprache zu halten. Dritte sind neben dem Vorgenannten auch darauf hinzuweisen, dass ein Vertrags- oder Haftungsverhältnis des Steuerberaters mit Dritten nicht entsteht.

Jahresabschluss

  • Übermittlung der Finanzbuchführung bei eigener Verbuchung in einem DATEV-kompatiblen Format
  • Ebenso Anlagenbuchführung
  • Übermittlung der Inventurdaten
  • Bereitstellung von Belegen zu Geschäftskonten, PayPal o.ä., Darlehen
  • Bereitstellung sonstiger Berechnungsgrundlagen und Nachweise

Private/betriebliche Steuererklärungen

  • Bereitstellung sämtlicher erforderlicher Belege und Nachweise
  • Information zu steuerlich relevanten Umständen